3.2. Mit Verfügung vom 13. April 2023 forderte die Verfahrensleiterin den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Sicherheit für allfällige Kosten in Höhe von Fr. 1'000.00 in die Obergerichtskasse einzubezahlen. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 17. April 2023 zugestellt. Die Sicherheit ging am 18. April 2023 bei der Obergerichtskasse ein. -4- 3.3. Unter Verweis auf die angefochtene Einstellungsverfügung beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Beschwerdeantwort vom 20. April 2023: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen."