Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte die Einstellungsverfügung am 17. März 2023. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 30. März 2023 (Postaufgabe) erhob der Beschwerdeführer gegen die ihm am 22. März 2023 zugestellte Einstellungsverfügung Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau.