" 1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen übler Nachrede (Art. 173 StGB), evtl. Verleumdung (Art. 174 StGB), Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB), Gehilfenschaft zum unbefugten Aufnehmen von Gesprächen (Art. 179ter StGB i.V.m. Art. 25 StGB), angeblich begangen im August 2022 in 5000 Aarau, wird eingestellt (Art. 319 Abs. 1 lit. a bis lit. c StPO). 2. In der Einstellungsverfügung werden keine Zivilklagen behandelt. Der Privatklägerschaft steht nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung der Zivilweg offen (Art. 320 Abs. 3 StPO).