habe oder wie er sich verhalten habe – D. nehme ihn als paschahaft wahr –, lösten sein Verhalten und seine unterschwelligen Drohungen, die dem muslimisch-patriarchalen Weltbild entsprächen, aufgrund dessen D. sich jahrelang habe vergewaltigen lassen müssen, eine Retraumatisierung aus. Der Beschwerdeführer solle nur noch mit ausdrücklichem Einverständnis von D. als Vermittler tätig sein. -3-