In seinem Schreiben führte der Beschuldigte zusammengefasst aus, dass D. seit der Hochzeit regelmässig vom Ehemann und Kindsvater vergewaltigt worden sei. Dieser habe überdies C. im Intimbereich berührt und sie mit erigiertem Penis auf den Schoss genommen. Aufgrund der angeordneten telefonischen Kontakte zwischen dem Kindsvater und der Tochter entstehe eine Ohnmachtssituation für D. Der Kindsvater nutze den Loyalitätskonflikt der Tochter geschickt aus. D. habe angefangen, diese Telefonate zu Beweiszwecken aufzuzeichnen. Durch den Beizug des Beschwerdeführers, der einen türkisch-muslimischen Hintergrund habe, werde D. in die Zeit der patriarchalen Unterwerfung zurückversetzt.