Zum andern ist nicht ersichtlich, weshalb es ihm nicht möglich war, die Beschwerde zumindest weitestgehend bereits innert der ihm bis zu seiner Abreise verbleibenden vier Tage zu verfassen, war er doch nach seiner Rückkehr in der Lage, dieselbe innert nur einem Tag zu schreiben. Ebensowenig musste er für das Abfassen seiner Beschwerde auf die Antwort der "Kapo Frick" warten, die im Übrigen – zumindest ausweislich der Akten – nicht (wie vom Beschwerdeführer behauptet) auf eine eine Woche zuvor ergangene Anfrage erging, sondern erst auf eine (vom Beschwerdeführer allerdings nicht vollständig eingereichte) E-Mail Anfrage vom 24. März 2023 (Zeit 03.00 Uhr).