Unter anderem reichte er ein an den Support der C. AG gerichtetes und mit 27. März 2023 datiertes Schreiben (mit weiteren Beilagen) ein. Darin hatte er (im Wesentlichen) festgehalten, dass er eine 10-tägige Frist einzuhalten gehabt habe, dass er vom 19. – 23. März 2023 in Kurzferien gewesen sei und dass die Nichtanhandnahmeverfügung kurz zuvor eingetroffen sei. Dies bedeute, dass er nur einen Tag, den 24. März 2023, Zeit für die Beschwerde gehabt habe. Zudem habe er erst am Nachmittag des 24. März 2023 von der "Kapo Frick" ein für die Beschwerde dringend benötigtes E- -5-