Sendungsverfolgung betreffend die Sendungsnummer […] sowie auch die handschriftlichen Notizen auf der vom Beschwerdeführer eingereichten Kopie der Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg vom 8. März 2023). Dementsprechend lief die 10-tägige Beschwerdefrist in Beachtung von Art. 90 Abs. 1 StPO vom 15. bis und mit dem 24. März 2023.