in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Der Beschwerdeführer beanzeigte den Beschuldigten am 15. November 2022 bei der Regionalpolizei Oberes Fricktal wegen Gefährdung des Lebens. Konkret warf er ihm vor, ihn am 2. Oktober 2022 in der Nähe von Q. beinahe mit einem Personenwagen überfahren zu haben. 2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erliess in dieser Strafsache am 8. März 2023 eine Nichtanhandnahmeverfügung, welche am 11. März 2023 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt wurde.