Ausweislich der E-Mails der Kantonspolizei Aargau vom 31. Mai 2022 bzw. 29. Juni 2022 an die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat der Mitbeschuldigte Ende Mai 2022 einen Hirnschlag mit Hirnblutung erlitten, weshalb er einer Hospitalisierung auf der Intensivstation und eines Rehabilitationsaufenthaltes bedurfte. In der Folge bescheinigte ihm sein behandelnder Hausarzt über mehrere Monate lang eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Des Weiteren hielt er zuletzt im Arztzeugnis vom 5. Dezember 2022 fest, der Mitbeschuldigte dürfe bis und mit 28. Februar 2023 nicht an Sitzungen mit Entscheidungsprozessen oder an juristisch relevanten Befragungen/