schuldigten aus. Die erhobenen Vorwürfe sind entsprechend dem Grundsatz der Verfahrenseinheit gemeinsam zu verfolgen (vgl. E. 3.1.2 hiervor). Mit delegiertem Ermittlungsauftrag vom 4. Mai 2022 erteilte sie der Kantonspolizei Aargau den Auftrag, die Beschuldigten einzuvernehmen. Ausweislich der E-Mails der Kantonspolizei Aargau vom 31. Mai 2022 bzw. 29. Juni 2022 an die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat der Mitbeschuldigte Ende Mai 2022 einen Hirnschlag mit Hirnblutung erlitten, weshalb er einer Hospitalisierung auf der Intensivstation und eines Rehabilitationsaufenthaltes bedurfte.