Andernfalls entsteht der Eindruck, dass die Behörde ihre Bemühungen, das Verfahren vorwärtszubringen, auf unbestimmte Zeit einstellt. Ist es offensichtlich, dass keine Aussicht besteht, das Strafverfahren in vernünftiger Zeit weiterführen zu können, sollte keine Sistierung ergehen. Das Verfahren ist in einem solchen Fall entweder mit Anklageerhebung, -7-