Infolge seiner Einvernahmeunfähigkeit sei die gegen ihn geführte Strafuntersuchung am 14. Dezember 2022 sistiert worden, was von den Parteien nicht beanstandet worden sei. Da ihm gemäss Arztzeugnis auch die Teilnahme an Verfahrenshandlungen nicht möglich sei, könne das Verfahren gegen die Beschuldigte nicht separat geführt werden. Zudem werde es auch faktisch unmöglich, ohne die Aussagen des Mitbeschuldigten die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte separat zum Abschluss zu bringen.