Seit Juni 2022 habe diese mehrfach beabsichtigt, den Mitbeschuldigten einzuvernehmen, bei dem es sich mutmasslich um den Hauptverantwortlichen betreffend die Installation der Kameras handle. Dies sei bislang nicht möglich gewesen, da er aus medizinischen Gründen bis auf Weiteres nicht einvernahmefähig sei. Laut aktuellem Arztzeugnis sei der Mitbeschuldigte infolge Krankheit bis 28. Februar 2023 arbeitsunfähig und nicht einvernahmefähig. Infolge der bereits länger andauernden Einvernahmeunfähigkeit liege ein vorübergehendes Verfahrenshindernis vor, weshalb die Untersuchung auch hinsichtlich der Beschuldigten unbefristet zu sistieren sei.