2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hielt zur Begründung der angefochtenen Verfügung fest, den Beschuldigten werde vorgeworfen, Kameras installiert zu haben, die mitunter auf den Privatbereich des Grundstücks des Beschwerdeführers gerichtet seien. Am 17. November 2021 und 4. Mai 2022 sei die Kantonspolizei Aargau diesbezüglich mit weiteren Ermittlungen, u.a. mit der Einvernahme der beiden Beschuldigten beauftragt worden. Seit Juni 2022 habe diese mehrfach beabsichtigt, den Mitbeschuldigten einzuvernehmen, bei dem es sich mutmasslich um den Hauptverantwortlichen betreffend die Installation der Kameras handle.