1.2.2. Ausweislich des Situationsplans 1 zum Abtretungsvertrag vom 4. Oktober 1991 liegt die Parzelle des Beschwerdeführers direkt neben derjenigen der Beschuldigten und die Kameras sind u.a. auch auf seinen Garten gerichtet (Beilage 2 zur Strafanzeige des Schwiegersohns des Beschwerdeführers vom 2. September 2021). Damit ist der Beschwerdeführer Geschädigter i.S.v. Art. 115 StPO. An keiner Stelle verlangte er explizit oder zumindest implizit die Bestrafung der Beschuldigten i.S.v. Art. 118 Abs. 1 und 2 bzw. Art. 119 Abs. 2 lit. a StPO. Überdies hat er auch keine Zivilklage i.S.v. -4-