Überdies ist der Beschwerdeführer nun erstinstanzlich zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe sowie einer Landesverweisung verurteilt worden. Auch wenn der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen Berufung angemeldet hat, konkretisiert die erstinstanzliche Verurteilung die ihm drohende langjährige Freiheitsstrafe erheblich, was den Fluchtanreiz erhöht haben dürfte. Richtig ist zwar, dass es im Hinblick auf das Berufungsverfahren aus verteidigungsstrategischen Überlegungen wenig sinnvoll wäre, sich ins Ausland abzusetzen. Eine Flucht ist indessen psychologisch motiviert und immer auch mit Nachteilen verbunden. Prozesstaktische Überlegungen vermögen am Bestehen der