3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 14. April 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm: "Die Beschwerde sei unter Kostenfolgen abzuweisen." Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. 1.1. Das Bezirksgericht Zofingen ordnete mit dem angefochtenen Beschluss die Aufrechterhaltung der bereits früher angeordneten Hinterlegung des Reisepasses und der Sicherheitsleistung von Fr. 5'000.00 an. Der Beschwerdeführer als von diesen Ersatzmassnahmen Betroffener kann diesen Beschluss mit Beschwerde anfechten (Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO).