3. 3.1. Gegen die ihm am 15. März 2023 zugestellte Verfügung vom 13. März 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. März 2023 (Übergabe an die schweizerische Post: 22. März 2023) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau. 3.2. Mit Verfügung vom 29. März 2023 forderte die Verfahrensleiterin den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Sicherheit für allfällige Kosten in Höhe von Fr. 800.00 in die Obergerichtskasse einzubezahlen. Diese Verfügung konnte dem Beschwerdeführer am 3. April 2023 zugestellt werden. Die Sicherheit ging am 13. April 2023 bei der Obergerichtskasse ein.