Die € 280'000.00 seien ihm in der Folge von der F. GmbH nicht zurückerstattet worden. Die von ihm gegen die F. GmbH beim Landgericht Berlin eingereichte Klage sei erfolglos geblieben, da das Landgericht Berlin mit Urteil [Nummer] vom [tt.mm] 2014 entschieden habe, international unzuständig zu sein. Das Kammergericht Berlin habe das landgerichtliche Urteil mit Beschluss [Nummer] vom [tt.mm] 2014 bestätigt.