1. 1.1. Den Akten kann zusammengefasst folgende Sachverhaltsdarstellung des Beschwerdeführers entnommen werden: Er habe im Jahr 2011 sein Grundstück am D.-Weg in Berlin zu einem Kaufpreis von € 300'000.00 verkauft. In Absprache mit seiner damaligen Ehefrau, E., habe er den Notar angewiesen, vom Kaufpreis € 280'000.00 auf ein auf die F. GmbH (damals mit Sitz in Q. [CH], nunmehr mit Sitz in R. [CH]) lautendes Konto bei der [schweizerischen] G.-Bank überweisen zu lassen, um das Geld vor der Eurokrise zu schützen. Seine damalige Ehefrau sei die wirtschaftlich Berechtigte der F. GmbH. Die € 280'000.00 hätten auf dem Konto der F. GmbH lediglich "zwischengeparkt" werden sollen.