1. 1.1. Der Eingabe des Gesuchstellers vom 20. März 2023 ist zu entnehmen, dass er Gerichtspräsident C. vorwirft, die "Widerhandlungen der STA2 u. des SVP Aarau-Vorstands" zu decken (S. 10). Weiter sei er parteiisch (S. 7). Er habe mit Verfügung vom 7. März 2022 eine Eingabe an die Staatsanwältin F. weitergeleitet, obwohl diese nicht Partei im Verfahren gewesen sei (S. 7), und im Mai 2022 habe er vertrauliche Daten über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse eingefordert. Zudem sei es zu Absprachen gekommen (S. 9).