- den Betroffenen schrittweise in die Aufgabenbereiche des Beistandes einzuführen und diese längerfristig zu übergeben. Im Rahmen der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung nach Art. 394 ZGB i.V.m. Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB bestehen nachfolgende Aufgabenbereiche: - den Betroffenen beim Erledigen der finanziellen Angelegenheiten zu vertreten, namentlich sein Einkommen und Vermögen sorgfältig zu verwalten; - den Betroffenen schrittweise in die Aufgabenbereiche des Beistandes einzuführen und diese längerfristig zu übergeben. -6-