Damit sei die ärztliche Schweigepflicht verletzt worden. Zudem liege eine Verletzung des Datenschutzrechts vor. 2.3.2. Mit Schreiben des KESD Baden vom 2. November 2021 an Dr. med. B. wurde dieser über die Beistandschaft orientiert und aufgefordert, sämtliche Korrespondenz und Rechnungen dem KESD zu senden.