in der Strafsache gegen die Zahnarztpraxis B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Mit Eingabe vom 8. November 2022 erstattete A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der Staatsanwaltschaft Baden Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der Zahnarztpraxis B. (nachfolgend: Beschuldigte). Er warf ihnen Verletzungen der ärztlichen Schweigepflicht sowie des Datenschutzrechts vor. 2. Am 15. Februar 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Baden die Nichtanhandnahme dieser Strafanzeige, was von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 3. März 2023 genehmigt wurde.