Sodann blieb vom Beschuldigten unbestritten, dass er ihr am 7. September 2022 ein Geschenk (beim Auto) hinterlegt hat (vgl. dazu seine Einvernahme vom 4. November 2022, S. 7, act. 29, in welcher er angab, in Zukunft keine Geschenke mehr zu machen). Das unerwünschte Hinterlegen von Geschenken ist wie etwa die unerwünschte Kommunikation durch eine belästigend hohe Anzahl an E-Mails, SMS oder Briefen ein typisches Stalkingverhalten (vgl. -7-