Sie habe den Beschuldigten via ihren Anwalt aufgefordert, jegliche Kontaktaufnahme zu unterlassen und seine Nummer blockiert. Trotz der mit einen Kontakt- und Annäherungsverbot verbundenen Wegweisungs- und Fernhalteverfügung – bezogen auf ihre Wohnung sowie den Friedhofparkplatz – habe er zweimal Blumen vor ihrer Wohnungstüre hinterlegt und sei wiederum beim Friedhof erschienen. Sowohl ihr Ex-Partner als auch die Frau von Herrn C. (welcher sie offenbar am 31. August 2022 besucht hat und gemäss Mietvertrag neu ihr Solidarhafter ist; vgl. dazu Beschwerdebeilagen 7 und 22) hätten (anonyme) Schreiben erhalten, worin sexuelle Beziehungen mit der Beschwerdeführerin dargelegt wurden.