Mit Beschwerde legte die Beschwerdeführerin sodann detailliert dar, wie der Beschuldigte sie in der Zeit vom 31. August 2022 bis zum 18. Februar 2023 wiederholt bei ihr zuhause aufgesucht, Drittpersonen über sie und ihren männlichen Besuch informiert, sie mit dem Auto verfolgt oder von seinem Auto aus beobachtet habe. Sie habe den Beschuldigten via ihren Anwalt aufgefordert, jegliche Kontaktaufnahme zu unterlassen und seine Nummer blockiert.