Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegenstand vom 31. Januar 2023 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. A. erstattete am 19. Oktober 2022 bei der Kantonspolizei Aargau in Lenzburg Strafanzeige gegen B. und stellte Strafantrag. Sie warf ihm vor, sie durch Nachstellen und ungewünschtes Kontaktieren via soziale Medien zu "stalken", wodurch sie sich belästigt und eingeschüchtert fühle.