Die Geschädigten stellen ihrerseits als Privatkläger ebenfalls Anträge, welche zu beurteilen sind. Sodann handelt es sich zumindest bei den dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Delikten um Verbrechen – mit beantragter Freiheitsstrafe sowie Landesverweisung. Es ist unter Würdigung der gesamten Umstände folglich von einer überdurchschnittlichen Komplexität des vorliegenden Verfahrens auszugehen.