Es liegt auf der Hand, dass das Vereinbaren eines gemeinsamen Termins mit neun Parteivertreterinnen und Parteivertretern kaum innerhalb von wenigen Wochen möglich ist. Insbesondere deshalb, da für die Hauptverhandlung aufgrund des Umfanges und der Schwierigkeit des vorliegenden Verfahrens nicht nur mit einem, sondern mit zwei bis drei Verhandlungstagen zu rechnen ist. Durch die bereits vorhandenen Reservationen des Saales und die ungleichen Abwesenheiten der Parteivertreterinnen und Parteivertreter ist es keinesfalls aussergewöhnlich, dass sich die Terminfindung für die Hauptverhandlung verzögert hat.