Mit der Staatsanwältin, der Gerichtsbesetzung, den Sicherheitskräften, der übersetzenden Person sowie allfälligen Zeuginnen und Zeugen, ist für die Hauptverhandlung mit rund 30 Personen zu rechnen. Die Anzahl der an der Hauptverhandlung anwesenden Personen übersteigt unbestrittenermassen die Kapazität der Gerichtsräumlichkeiten des Bezirksgerichts Zurzach, insbesondere da aufgrund des Coronavirus regelmässig besondere Abstandsregeln gelten. Es ist demnach nachvollziehbar, dass mit der Gemeinde Bad Zurzach nach Terminen für die Benutzung des externen Saales gesucht werden musste.