13 ff.) ist zu entnehmen, dass dem Beschwerdeführer vorgeworfen wird, sich am 9. Februar 2021 an der XY-Strasse in S. des mehrfachen Angriffs, der schweren Körperverletzung, der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung evtl. der mehrfachen qualifizierten einfachen Körperverletzung und des Raufhandels strafbar gemacht zu haben. Zusammengefasst soll der Beschwerdeführer gemeinsam mit den Mitbeschuldigten B., C. und D. nach Aufforderung durch E., dem Vermieter der Liegenschaft an der XY-Strasse in S., am 9. Ferbuar 2021 an die entsprechende Adresse gefahren sein und mit Holzstöcken bewaffnet auf F., G. sowie H. eingeschlagen haben, so -9-