4.3. Der Anklageschrift vom 5. August 2021 (HA.2021.601, act. 13 ff.) ist zu entnehmen, dass dem Beschwerdeführer vorgeworfen wird, sich am 9. Februar 2021 an der XY-Strasse in S. des mehrfachen Angriffs, der schweren Körperverletzung, der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung evtl. der mehrfachen qualifizierten einfachen Körperverletzung und des Raufhandels strafbar gemacht zu haben.