Alle Parteien seien anwaltlich vertreten. Aufgrund der Fluchtgefahr und der offenbar weiterhin bestehenden Aggression, welche die Beschuldigten gegenüber den Geschädigten gezeigt hätten, bestehe eine erhöhte Sicherheitsanforderung. Bereits die Durchführung der Schlusseinvernahmen habe einen ungewöhnlich hohen Aufwand mit sich gebracht. Der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach sei sodann bekannt, dass sich die Terminfindung aufgrund der zahlreichen Beteiligten schwierig gestaltet habe; wie bzw. wann die Rückmeldungen der Beteiligten eingetroffen seien, sei jedoch nicht bekannt. Die Beschuldigten bestritten sodann sowohl den angeklagten Sachverhalt als auch die rechtliche Würdigung, so