Es sei bereits mit Eingang der Anklage im August ersichtlich gewesen, dass die Verhandlung nicht in den ordentlichen Gerichtsräumlichkeiten werde stattfinden können, dies allein schon anhand der Anzahl der am Prozess beteiligten Personen. Das Bezirksgericht Zurzach mache nicht geltend, dass es sich um einen besonders schwierigen oder komplexen Fall handle. Als Gründe nenne es für die Verzögerung die aufwändige Organisation für die Hauptverhandlung und die umfangreichen Akten. Es seien mit dem, wenn auch umfangreichen, Aktenstudium, dem Erlass der Beweisverfügung nach Art.