6. August 2021 und dem Studium der umfangreichen Akten hätten sich insbesondere die Terminanfragen bei neun Parteivertretern und Parteivertreterinnen, welche teilweise überschneidend ferienabwesend seien, als sehr zeitaufwändig gestaltet, da etwa Rückrufe teils erst nach mehrfacher Ermahnung erfolgt seien. Coronabedingt könne die Hauptverhandlung zudem nicht in den "normalen" Gerichtsräumlichkeiten durchgeführt werden. Bei den (wenigen) Terminen, welche schliesslich allen Parteivertretern und Parteivertreterinnen gepasst hätten, habe (mehrfach) die Zustimmung der Gemeinde Bad Zurzach für die Benutzung des Propsteisaals eingeholt werden müssen.