Weitere Bemühungen hinsichtlich Terminfindung seien nicht erfolgt. Am 8. Dezember 2021 habe er eine weitere schriftliche Sachstandsanfrage gestellt und an das Beschleunigungsgebot erinnert. Das Verfahren sei nunmehr seit 5. August 2021 und damit seit mehr als vier Monaten beim Bezirksgericht Zurzach hängig. Es gelte das Beschleunigungsgebot in Haftsachen. Eine Verfahrensverzögerung von mehr als vier Monaten könne durch die Problematik einer Terminfindung für die Vielzahl von Betroffenen und deren Rechtsvertretungen nicht gerechtfertigt werden. Insbesondere habe die Gerichtskanzlei bisher lediglich einmal für Termine angefragt.