2. 2.1. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2021 stellte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Zurzach folgende Anträge: " 1. Der Beschuldigte sei aus der Haft zu entlassen. 2. Es sei festzustellen, dass das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt worden ist. 3. Eventualiter sei das Bezirksgericht Zurzach anzuweisen, umgehend das Verfahren fortzuführen." 2.2. Am 16. Dezember 2021 teilte die Verfahrensleitung des Bezirksgerichts Zurzach den Parteien den Termin für die Hauptverhandlung am 6. und 7. April 2022 (mit Reservetag am 8. April 2022) mit.