1. Am 5. August 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen den Beschwerdeführer Anklage beim Bezirksgericht Zurzach wegen mehrfachen Angriffs, schwerer Körperverletzung, mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. mehrfacher qualifizierter einfacher Körperverletzung und Raufhandels. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 18. August 2021 wurde der Beschwerdeführer in Sicherheitshaft versetzt. Mit Verfügung der Verfahrensleitung des Bezirksgerichts Zurzach vom 29. September 2021 wurde der Beschwerdeführer in den vorzeitigen Strafvollzug versetzt.