"Wir haben 80 % über die Inventarliste geredet und 20 % über die Sachentziehung. Zudem wollten Sie die Videos nicht sehen.". Daraufhin wurde ihm die Möglichkeit geboten, sich noch zur Sachentziehung zu äussern (Frage 34). Der Vertreter der Beschwerdeführerin ging darauf mit der Begründung "weil es nichts bringt" nicht ein.