des die Einvernahme durchführenden Staatsanwalts. Sachfremde Fragen lassen sich dem Protokoll der Einvernahme vom 28. März 2022 keine entnehmen. Dem Vertreter der Beschwerdeführerin wurde nach Abschluss der Befragung Gelegenheit geboten, Ergänzungen und Berichtigungen anzubringen. Wäre er mit der Fragestellung nicht einverstanden gewesen, hätte er dies anbringen und schriftlich ins Protokoll aufnehmen lassen können. Dies hat er im Übrigen im Zusammenhang mit der Frage, ob er noch etwas beizufügen oder zu berichtigen habe (Frage 33) auch getan, hielt er doch fest "Wir haben 80 % über die Inventarliste geredet und 20 % über die Sachentziehung.