Die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm habe die Einvernahme vom Juli 2020 wiederholt, mit Ausnahme "der Fragestellung zur Schilderung des gesamten Falles bzw. Tatherganges". Die Einvernahme habe im Namen des Geschäftsführers und nicht der Gesellschaft stattgefunden. Die Beschwerdeführerin kritisiert weiter die von Staatsanwalt Imhof gestellten Fragen und dessen Antworten auf ihre Fragen. Der Vertreter der Beschwerdeführerin habe sich unwohl und von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm und dem Verteidiger der Beschuldigten belächelt gefühlt. Es sei ausschliesslich versucht worden, den Vertreter der Beschwerdeführerin zu einem "Geständnis" zu drängen.