1.2.3. In der Beschwerdeantwort vom 29. März 2022 zeigt die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm den zeitlichen Ablauf der Strafuntersuchung auf. Hinsichtlich des für die Rechtsverzögerungsbeschwerde offenbar massgeblichen Vorfalls, nämlich die Verschiebung der auf den 7. März 2022 angesetzten Einvernahme, gibt sie an, dass diese noch am selben Tag wegen der Co- vid-Erkrankung des Verteidigers der Beschuldigten habe abgesagt werden müssen. Aufgrund der Kurzfristigkeit sei versucht worden, den Vertreter der Beschwerdeführerin telefonisch zu informieren, was leider nicht gelungen sei. Die Einvernahme habe schliesslich am 28. März 2022 stattfinden können.