die offenen Fragen und Beweismittel "zu definieren" und "zu beglaubigen". Nach mehrfacher Hilfestellung durch die Beschwerdeführerin habe die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm entschieden, den Fall mangels eindeutiger Beweislage einzustellen. Ihre dagegen erhobene Beschwerde sei von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts am 14. Oktober 2021 gutgeheissen worden. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe am 7. März 2022, 09:00 Uhr, zu einer Einvernahme geladen. Als der Vertreter der Beschwerdeführerin erschienen sei, habe man ihm gesagt, dass die Einvernahme wegen eines "Covid-19-Falles" abgesagt worden sei und die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm über keinen Kontakt verfügt