schwerde nebst anderem voraus, dass der Berechtigte zuvor vergeblich bei der Behörde intervenierte bzw. deren Entscheid innert angemessener Frist verlangte (Urteil des Bundesgerichts 6B_656/2018 vom 28. Juni 2018 E. 1.4; Urteil des Bundesgerichts 1B_322/2015 vom 4. März 2016 E. 4, mit Hinweis u.a. auf PATRICK GUIDON, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 17 zu Art. 396 StPO). 1.2.2. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm seit Beginn sehr schleppend und unvollständig ermittle. Sie habe keine Befragungen und Durchsuchungen durchgeführt, um -4-