2. Am 10. Juni 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Einstellung der Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten wegen Sachentziehung und Nötigung. Die von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 14. Oktober 2021 (SBK.2021.190) gutgeheissen. Die verfügte Verfahrenseinstellung wurde aufgehoben. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 17. März 2022 (Postaufgabe) erhob die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts eine Rechtsverzögerungsbeschwerde. -3-