1.2. Am 23. November 2020 stellte D. in gleicher Sache bei der Staatsanwaltschaft Solothurn Strafanzeige gegen die Beschuldigten wegen "Nötigung, Erpressung, Erschleichung von Leistungen und Betrugs". Er erhob zusätzlich den Vorwurf, dass die Beschuldigten von ihm verlangt hätten, ihnen das gesamte Inventar zu überschreiben oder Fr. 76'000.00 zu bezahlen. 1.3. Am 22. Januar 2021 übernahm die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm das im Kanton Solothurn geführte Verfahren.