Art. 16 ZGB). Ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, wie es beim Beschwerdeführer anlässlich seiner Hospitalisierung diagnostiziert wurde (Marshall Grad III, initial GCS 6 bzw. 7 [es finden sich beide Angaben in den Akten]; vgl. hierzu: https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/neurologie/erkrankungen/schaedel-hirn-trauma/diagnostik-und-schweregrade; zuletzt abgerufen am 4. August 2022), kann zu einer Einschränkung der Urteilsfähigkeit führen.