4.2. 4.2.1. Das vorliegend vom Beschwerdeführer unterzeichnete Formular der aargauischen Staatsanwaltschaften erfüllt die bundesgerichtlichen Kriterien, d.h. es ist verständlich ausgestaltet, gibt die massgebende Rechtslage korrekt wieder und führt zu klaren Willensäusserungen der erklärenden Person. Insbesondere wird die Rechtslage auf Seite 2 des Formulars eingehend erläutert. Durch Unterzeichnung des Formulars kann folglich rechtswirksam auf die Stellung als Privatkläger verzichtet werden. Dies wird vom Beschwerdeführer zurecht auch nicht infrage gestellt.